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OLG Bamberg, 12.08.2005 - 6 U 9/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch einer nachrangigen Grundschuldgläubigerin auf Auskehrung des angeblichen Übererlöses aus einer Zwangsversteigerung; Einforderung eines Übererlöses mangels Besichtigung eines Gebäudes vor der Ersteigerung; Erhalt eines bereicherungsrechtlichen Anspruchs bei Erweb ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZVG § 74a § 114a; BGB § 812 Abs. 1 S. 1
Beschränkung der Gläubigeransprüche durch die Befriedigungsfiktion des § 114a ZVG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Coburg, 09.02.2005 - 13 O 634/04
- OLG Bamberg, 12.08.2005 - 6 U 9/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.11.1986 - IX ZR 26/86
Rechtsfolgen des Erwerbs durch einen dinglich Berechtigten zu einem Preis unter …
Auszug aus OLG Bamberg, 12.08.2005 - 6 U 9/05
Die Beklagte hat nämlich keinen Mehrerlös aus der Zwangsvollstreckung erzielt: § 114 a ZVG beschränkt die Befriedigungsfiktion zu 7/10 des Verkehrswertes des Grundstücks ausschließlich auf die persönliche Forderung des Grundschuldgläubigers gegenüber dem Grundstückseigentümer (so ausdrücklich BGHZ 99, 110 ff.; BGHZ 113, 169 ff.; OLG Stuttgart, OLGR 1999, 217 ff.). - BGH, 13.12.1990 - IX ZR 118/90
Auszahlungsanspruch aufgrund des Teilungsplans
Auszug aus OLG Bamberg, 12.08.2005 - 6 U 9/05
Die Beklagte hat nämlich keinen Mehrerlös aus der Zwangsvollstreckung erzielt: § 114 a ZVG beschränkt die Befriedigungsfiktion zu 7/10 des Verkehrswertes des Grundstücks ausschließlich auf die persönliche Forderung des Grundschuldgläubigers gegenüber dem Grundstückseigentümer (so ausdrücklich BGHZ 99, 110 ff.; BGHZ 113, 169 ff.; OLG Stuttgart, OLGR 1999, 217 ff.). - OLG Naumburg, 18.02.1997 - 9 U 200/96
Gelten Nebenpflichten der VOB/B auch für BGB-Werkvertrag?
Auszug aus OLG Bamberg, 12.08.2005 - 6 U 9/05
Die Beklagte hat nämlich keinen Mehrerlös aus der Zwangsvollstreckung erzielt: § 114 a ZVG beschränkt die Befriedigungsfiktion zu 7/10 des Verkehrswertes des Grundstücks ausschließlich auf die persönliche Forderung des Grundschuldgläubigers gegenüber dem Grundstückseigentümer (so ausdrücklich BGHZ 99, 110 ff.; BGHZ 113, 169 ff.; OLG Stuttgart, OLGR 1999, 217 ff.).